Doch inwieweit betrifft es Sie in der ärztlichen Assistenz?
„Eine klare Position, Dokumentationen und Fortbildungen sichern Sie als ärztliche Assistenz ab.“
Hier ist hervorzuheben, dass das Gesetz nicht mehr getrennt von Ärzten und ärztlichem Assistenz-personal spricht, sondern den innovativen Begriff der Behandelnden prägend eingeführt hat. Damit kommt die Gesamtverantwortung des Behandlungsteams in vertrauensvoller Zusammenarbeit zum Ausdruck. So ist das ärztliche Assistenzpersonal nicht ein blind ausführender Bestandteil medizinischen Personals, sondern ein mitdenkendes Fachpersonal mit eigener Verantwortung.
Unabhängig von feststellbaren, ärztlichen Anordnungsfehlern wird auch die Pflegekraft als Fachpersonal bei Behandlungsfehlern in die Verantwortung genommen. So wird erwartet, dass Assistenzpersonal ebenso wie Ärzte verpflichtet sind, sich über neue Erkenntnisse bis zur Grenze des Zumutbaren fortzubilden. Eine bloße Berufung auf die ärztliche Anordnung scheidet aus, da die Pflegekraft eine Informationspflicht gegenüber dem anordnenden Arzt hat (Remonstrationspflicht).