Generalistische Pflegeausbildung: das Wichtigste im Überblick

Mit der Einführung des Pflegeberufegesetzes im Jahr 2020 hat sich im Bereich der Pflegeausbildung einiges geändert. Was hinter der generalistischen Pflegeausbildung steckt, an wen sie sich richtet, welche Kompetenzbereiche die Pflegeausbildung bietet und wie sie sich von der vorherigen Ausbildung unterscheidet, lesen Sie in diesem Ratgeber.

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Generalistische Pflegeausbildung: Definition & Unterschied

 

Seit 2020 gilt das sog. Pflegeberufegesetz als einheitliches Gesetz statt dem Alten- und Krankenpflegegesetz. In diesem Zusammenhang wurde die Pflegeausbildung modernisiert und generalisiert. Das hat sich geändert:

Für Auszubildende:

  • Generalisierte Pflege: Statt der strikten Trennung zwischen Alten-, Kinder- und Krankenpflegenden betrifft die Ausbildung nun alle Altersstufen. Auszubildende erlernen die Pflege und den Umgang mit Patienten und Patientinnen jeden Alters. Es werden also zuvor getrennte Berufsfelder mit der generalisierten Pflegeausbildung zusammengelegt. Die Berufsbezeichnung lautet Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann. Wer trotzdem lieber einen gesonderten Berufsabschluss in einem bestimmten Tätigkeitsfeld erhalten möchte, zum Beispiel in der Kinderpflege, kann sich im letzten Drittel der Ausbildung spezialisieren.
  • Theorie & Praxis: Mit der generalistischen Pflegeausbildung wird das Gleichgewicht zwischen Theorie und Praxis gefördert. Auszubildende haben die Möglichkeit, sich theoretisches Fachwissen anzueignen und dieses in der Praxis umzusetzen. Der schulische Ausbildungsteil ist kostenlos, das Schulgeld entfällt.
  • Ausbildungsgehalt: Alle generalistischen Pflegeausbildungen werden mit einem Ausbildungsgehalt vergütet. In der Regel beträgt das Ausbildungsgehalt mindestens 1.000 Euro und steigt mit jedem Ausbildungsjahr.
  • Zwischenprüfung: Nach den ersten beiden Ausbildungsjahren absolvieren die Auszubildenden eine Zwischenprüfung. Diese muss nicht bestanden werden, um die Ausbildung fortzusetzen, ermöglicht den Auszubildenden jedoch, die Ausbildung zu beenden und als Pflegeassistenz tätig zu werden.
  • Europaweite Anerkennung: Der durch die generalisierte Pflegeausbildung erlangte Berufsabschluss als Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann ist europaweit anerkannt.
  • Pflegestudium: Wer nach seiner Ausbildung zur Pflegefachkraft noch einen Bachelor in Pflegemanagement oder Pflegewissenschaft erreichen möchte, hat seit der Einführung des neuen Gesetzes die Möglichkeit eines Studiums. Die Zeit der zuvor erfolgreich abgeschlossenen Ausbildungszeit wird angerechnet, sodass das Studium um die Hälfte verkürzt werden kann. Das Pflegestudium bietet Studierenden die Möglichkeit, sich auf bestimmten Pflegebereiche zu spezialisieren. So gibt es beispielsweise Studiengänge in der psychiatrischen Pflege, der Palliativ- bzw. Langzeitpflege und in vielen weiteren Bereichen.

Für Pflegende:

  • Vorbehaltene Tätigkeiten: Das Pflegeberufegesetz schreibt bestimmte Tätigkeiten, sog. vorbehaltene Tätigkeiten, den Pflegefachkräften zu. Dazu gehört unter anderem die Gestaltung des Pflegeprozesses.

Für Ausbildungsstätten:

Finanzierung: Mit dem Pflegeberufegesetz wird die Finanzierung einheitlich über Länderfonds geregelt. Jeder, der von der Ausbildung profitiert, finanziert diese auch. Für Ausbildungsstätten bedeutet das: Es entsteht kein finanzieller Nachteil, da auch diejenigen Institutionen die Pflegeausbildung mitfinanzieren, die nicht selbst ausbilden.

Wer kann eine generalisierte Pflegeausbildung machen?

Wer Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann werden möchte, benötigt folgende Voraussetzungen:

  1. Schulabschluss: Voraussetzung für die generalisierte Pflegeausbildung ist ein Schulabschluss. Dies kann entweder ein Realschulabschluss (oder ein gleichwertiger Abschluss der mittleren Reife) sein oder ein Hauptschulabschluss. Hauptschulabsolventen müssen allerdings noch einen erfolgreichen Abschluss vorweisen:   
  • entweder den Abschluss einer zweijährigen Berufsausbildung
  • oder den Abschluss der einjährigen Helfer- oder Assistenzausbildung in der Pflege.

Wichtig: Wer die zehnte Klasse eines allgemeinbildenden Gymnasiums erfolgreich abschließt, hat diese Voraussetzung ebenfalls erfüllt.

  1. Sprachkenntnisse: Der oder die Interessierte an einer generalistischen Pflegeausbildung sollte die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen.

Generalistische Pflegeausbildung: Dauer, Gehalt & Ausbildungswege

Die Ausbildung zum Pflegefachmann bzw. zur Pflegefachfrau dauert drei Jahre. Während der theoretische Teil in einer Pflegeschule absolviert wird, setzen die Auszubildenden ihr erlerntes Wissen im praktischen Teil in verschiedenen Institutionen ein. Das Ausbildungsgehalt ist nicht einheitlich geregelt, liegt jedoch meistens bei mindestens 1.000 Euro.

Welche Kompetenzbereiche in der Pflegeausbildung gibt es?

Der Ausbildungsplan der generalistischen Pflegeausbildung wird vom Ausbildungsträger des Praxisteils zusammengestellt und von der Pflegeschule geprüft. Für die generalisierte Pflegeausbildung gibt es Rahmenpläne, die der Orientierung dienen. Sie sind nicht verpflichtend, werden jedoch empfohlen.

 

Für die Auszubildenden bedeutet das, dass sich die Lehrpläne je nach Ausbildungsträger unterscheiden können. Da es sich bei der generalistischen Pflegeausbildung allerdings um eine Zusammenführung verschiedener, zuvor getrennter Berufsfelder handelt, werden Fachkompetenzen in der Krankenpflege, der Kinderkrankenpflege und der Altenpflege erworben. Auszubildende bekommen einen Einblick in verschiedene Fachbereiche und die Herausforderungen, die ihnen dort begegnen können. Pflegerische Maßnahmen bei Demenz können demnach genauso Thema sein wie die pädiatrische Pflege. In der Regel wird den Auszubildenden  in den ersten beiden Jahren ein allgemeiner Einblick in die Pflege vermittelt. Sie lernen Grundlagen und befassen sich mit verschiedenen Versorgungsbereichen. Im letzten Ausbildungsjahr spezialisieren sich die Auszubildenden auf einen bestimmten Kompetenzbereich, beispielsweise auf die pädiatrische Pflege.

Quereinstieg in die Pflege

Wer sein Berufsfeld wechseln und als Quereinsteigerin oder Quereinsteiger in der Pflege arbeiten möchte, hat dazu mit der generalisierten Pflegeausbildung die besten Möglichkeiten. Sie bereitet auf verschiedene Berufsfelder vor und ermöglicht auch bereits Pflegenden, ihren Kompetenzbereich auszubauen oder zu wechseln. Die Voraussetzungen sind für Quereinsteigende die gleichen: Sie sollten die deutsche Sprache beherrschen und einen mittleren Schulabschluss oder eine gleichwertige Ausbildung vorweisen können. Wer bereits in der Pflege tätig war, kann die Ausbildungszeit verkürzen. Jobs in der Pflege für Quereinsteiger gibt es viele: So können Quereinsteiger in der Altenpflege, als Pflegehelfer, in der Akutpflege und in anderen Versorgungsbereichen tätig werden.

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