Generalistische Pflegeausbildung: Definition & Unterschied
Seit 2020 gilt das sog. Pflegeberufegesetz als einheitliches Gesetz statt dem Alten- und Krankenpflegegesetz. In diesem Zusammenhang wurde die Pflegeausbildung modernisiert und generalisiert. Das hat sich geändert:
Für Auszubildende:
- Generalisierte Pflege: Statt der strikten Trennung zwischen Alten-, Kinder- und Krankenpflegenden betrifft die Ausbildung nun alle Altersstufen. Auszubildende erlernen die Pflege und den Umgang mit Patienten und Patientinnen jeden Alters. Es werden also zuvor getrennte Berufsfelder mit der generalisierten Pflegeausbildung zusammengelegt. Die Berufsbezeichnung lautet Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann. Wer trotzdem lieber einen gesonderten Berufsabschluss in einem bestimmten Tätigkeitsfeld erhalten möchte, zum Beispiel in der Kinderpflege, kann sich im letzten Drittel der Ausbildung spezialisieren.
- Theorie & Praxis: Mit der generalistischen Pflegeausbildung wird das Gleichgewicht zwischen Theorie und Praxis gefördert. Auszubildende haben die Möglichkeit, sich theoretisches Fachwissen anzueignen und dieses in der Praxis umzusetzen. Der schulische Ausbildungsteil ist kostenlos, das Schulgeld entfällt.
- Ausbildungsgehalt: Alle generalistischen Pflegeausbildungen werden mit einem Ausbildungsgehalt vergütet. In der Regel beträgt das Ausbildungsgehalt mindestens 1.000 Euro und steigt mit jedem Ausbildungsjahr.
- Zwischenprüfung: Nach den ersten beiden Ausbildungsjahren absolvieren die Auszubildenden eine Zwischenprüfung. Diese muss nicht bestanden werden, um die Ausbildung fortzusetzen, ermöglicht den Auszubildenden jedoch, die Ausbildung zu beenden und als Pflegeassistenz tätig zu werden.
- Europaweite Anerkennung: Der durch die generalisierte Pflegeausbildung erlangte Berufsabschluss als Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann ist europaweit anerkannt.
- Pflegestudium: Wer nach seiner Ausbildung zur Pflegefachkraft noch einen Bachelor in Pflegemanagement oder Pflegewissenschaft erreichen möchte, hat seit der Einführung des neuen Gesetzes die Möglichkeit eines Studiums. Die Zeit der zuvor erfolgreich abgeschlossenen Ausbildungszeit wird angerechnet, sodass das Studium um die Hälfte verkürzt werden kann. Das Pflegestudium bietet Studierenden die Möglichkeit, sich auf bestimmten Pflegebereiche zu spezialisieren. So gibt es beispielsweise Studiengänge in der psychiatrischen Pflege, der Palliativ- bzw. Langzeitpflege und in vielen weiteren Bereichen.
Für Pflegende:
- Vorbehaltene Tätigkeiten: Das Pflegeberufegesetz schreibt bestimmte Tätigkeiten, sog. vorbehaltene Tätigkeiten, den Pflegefachkräften zu. Dazu gehört unter anderem die Gestaltung des Pflegeprozesses.
Für Ausbildungsstätten:
Finanzierung: Mit dem Pflegeberufegesetz wird die Finanzierung einheitlich über Länderfonds geregelt. Jeder, der von der Ausbildung profitiert, finanziert diese auch. Für Ausbildungsstätten bedeutet das: Es entsteht kein finanzieller Nachteil, da auch diejenigen Institutionen die Pflegeausbildung mitfinanzieren, die nicht selbst ausbilden.